[Dieser Beitrag von Jürgen Wagner wurde ursprünglich nicht für qoqa.de geschrieben, sondern er diente der Druckfehlerberichtigung einer Veröffentlichung in der Zeitschrift "Genealogie" 2005 S. 700 und zu Ergänzungen. Er bezieht sich also nicht auf seinen letzten Beitrag im Webmag 1 von qoqa.de. Bitte berücksichtigen Sie das, wenn Sie seine Anmerkungen nicht immer ganz zu verstehen glauben. Dennoch glaube ich diesen Aufsatz nicht redigiert wiederzugeben müssen, einmal weil es sein ausdrücklicher Wunsch war, und zum Zweiten weil er den gegenwärtigen Stand der Forschung zur Familie 'von Bora' widerspiegelt.]
Ein graphisch minimaler, inhaltlich aber sehr bedeutsamer Druckfehler und die von Fischer/v. Stutterheim in AfF 2005 S. 251ff. mitgeteilten Quellen zur Familie v. Bora1 geben Veranlassung, das Thema nochmals aufzugreifen.
1. Zu den v. Bora auf Sahla im Amte Weißenfels
In Genealogie 2005 S. 700 wurde versehentlich der vorgegebene Filiationsstrich zwischen Hans v. Bora auf Sahla und Jhan v. Bora (F2) auf Lippendorf nicht ausgedruckt. Es bleibt zu hoffen, daß dies nicht in der Folgezeit zu nachhaltigen Fehlinterpretationen führt. Wie im zugehörigen Text dargestellt, muß der mutmaßliche Vater der Catherina v. Bora, Jhan v. Bora (F2) auf Lippendorf, als Sohn des vermutlich vor 1482 verstorbenen Hans v. Bora auf Sahla angesehen werden. Dessen Vater war Friedrich v. Bora, der 1438 zusammen mit seinem Bruder Rambold das Vorwerk Sahla bei Schkortleben im Amte Weißenfels zu Lehen erhielt. Die Herkunft dieser Brüder ist bislang ungeklärt.
Unter Berücksichtigung der von Fischer/v. Stutterheim mitgeteilten Daten zur Familie v. Bora auf Steinlausigk im Amte Bitterfeld erscheint es aber nicht unzulässig, über mögliche Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Linien der v. Bora im Raum nördlich und nordöstlich von Leipzig nachzudenken.
2. Zu den v. Bora auf Steinlausigk im Amte Bitterfeld
Die in AfF 2005 S. 260ff. mitgeteilten Nachrichten und Quellen zur Familie v. Bora auf Steinlausigk2 lassen erstmals in jüngerer Zeit die Rekonstruktion dieses Zweiges über mehrere Generationen zu. Danach folgt 1445 Melchior v. Bora d. Ä. zusammen mit seinem mitbelehnten3 Bruder Nicolaus v. Bora seinem verstorbenen Vater Hans v. Bora im Besitz von Steinlausigk und Pöplitz4 nach.5 Zum Erbe gehören 8 ½ Hufen zu Nauendorf,6 „4 ½ Hofe daselbst“ und 2 Hufen zu Buckau.7 Melchior v. Bora d. Ä. hatte 1445 drei Ritterpferde zu stellen.8
1465 wurde Steinlausigk auf Melchiors d. Ä. Sohn9 Melchior v. Bora d. J. übertragen.10 Gleichzeitig „mit ym (werden) Hansen unde Jhan vom Bore semptlich belehnt ... würde Melcher vom Bore one rechte libeßlehnserben mit tode abgehen.“ Melchior v. Bora d. J. heiratet um 1470 eine Sophie aus ungenannter Familie11 und verschreibt ihr als Leibgedinge Pöplitz und die Besitzungen zu Nauendorf und Buckau. 1471 wird er unter der Mannschaft der Pflege Bitterfeld erwähnt.12
1501 ging Steinlausigk auf den Sohn Hans v. Bora über,13 der 152514, 152615 sowie letztmalig 152816 urkundlich erwähnt wird und vor 1533 ohne männliche Erben starb.17 Steinlausigk wurde Besitz des Hans v. Taubenheim, dessen Familie bereits 1514 die Anwartschaft auf Steinlausigk erworben hatte, „so obgenannter Hans von Bore one menlich leibslehnes Erbin abginge.“18
Wenn somit auch gesichert erscheint, daß der jüngere Hans v. Bora auf Steinlausigk nicht als Vater der Catherina v. Bora (D10) in Betracht kommen kann, so ist doch zu fragen, in welcher verwandtschaftlichen Beziehung er zu dem wohl gleichaltrigen Hans/Jhan v. Bora auf Lippendorf (F2) und den wohl eine Generation älteren Brüdern Wilhelm (F1) und Hans v. Bora gestanden haben könnte, die 1474 das Fünfhufengut in Löben erwarben.
Löben und Steinlausigk, Pöplitz sowie das danebenliegende Burgkemnitz sind nur wenige Kilometer oder nach dem Verständnis der damaligen Zeit kaum eine Tagesreise voneinander entfernt. Für beide Orte war Wittenberg politisches Zentrum. Die Aufdeckung verwandtschaftlicher Beziehungen zwischen den hier genannten Personen könnte vielleicht plausibler als bisher begründen, weshalb Catherina v. Bora (D10) als Kind zunächst die von Lippendorf recht entfernte Klosterschule in Brehna besuchte und nicht in dem dazwischen liegenden Leipzig ausgebildet wurde.19
Der Antwort auf diese Fragen steht aber trotz der doch recht klaren Angaben zur Besitzfolge von Steinlausigk und Pöplitz entgegen, daß schon die Zuordnung der vorgenannten v. Bora zu Steinlausigk zu den bisherigen Generationsebenen gewisse Schwierigkeiten bereitet. Es erscheint durchaus vertretbar, den vor 1445 gestorbenen Hans v. Bora auf Steinlausigk der XI. Generation zuzuordnen und entsprechend den letzten, vor 1533 gestorbenen Hans v. Bora auf Steinlausigk der XIV. Generation. Im Ergebnis läßt diese Version die Möglichkeit zu, daß die Steinlausigker und die Sahlaer Linie der Familie v. Bora sich auf den vor 1445 verstorbenen Hans v. Bora auf Steinlausigk als gemeinsamen Vorvater zurückführen lassen könnten. Ebenso vertretbar erscheint es aber, alle Mitglieder der Steinlausigker Linie als eine Generation jünger einzuschätzen. Dann bliebe die Möglichkeit eines bisher unbekannten, möglicherweise gemeinsamen Vorvaters beider Linien.
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Problematisch ist vor allem die Einordnung der 1465 bei der Belehnung des Melchior v. Bora d. Ä. erwähnten Hans v. Bora und Jhan v. Bora.20 Zwischen diesen drei Personen scheint kein Geschwisterverhältnis bestanden zu haben, denn die Urkunde läßt die insoweit übliche Floskel „Gebrüder“ vermissen. Andererseits stärkt gerade die Erwähnung dieser Personen die Vermutung, daß zwischen der Steinlausigker und der Sahlaer Linie bisher unbekannte Beziehungen bestehen könnten.
Besonders die Erwähnung eines Jhan v. Bora lenkt den Blick auf den mutmaßlichen Vater der Catherina v. Bora (D10), der 1505 als Jhan v. Bora (F2) bezeichnet wird.21
Nach den räumlichen Gegebenheiten könnte es sich bei dem 1465 mitbelehnten Hans v. Bora sowohl um denjenigen auf Sahla als auch um den 1474 mit Saalhausen belehnten Hans v. Bora handeln.22
Der 1465 mitbelehnte Jhan v. Bora entzieht sich dagegen bisher jeder Lokalisation oder gar Identifikation. Nach den bisherigen Erkenntnissen dürfte er jedenfalls nicht identisch sein mit dem erstmals 1505, also 40 Jahre später, so genannten Jhan v. Bora (F2) auf Lippendorf, so verlockend eine solche Gleichsetzung auch wäre.23 Zudem muß für den 1465 mitbelehnten Jhan v. Bora wohl ein Geburtsjahr um 1440 oder früher angenommen werden, was ihn als Vater der 1499 geborenen Catherina v. Bora (D10) ausschließen dürfte.
Verblüffend ist allerdings die zeitliche Nähe des Verkaufes der Hälfte der Boraischen Besitzungen in Nauendorf und Buckau durch Hans v. Bora (auf Steinlausigk?) im Jahre 149524 zu dem Verkauf von Sahla vor 149425 durch den damals noch als Hans v. Bora bezeichneten Jhan v. Bora (F2).26 Sollten hier Zusammenhänge bestehen?
3. Zu den v. Bora auf Steinbach im Amte Meißen
Mit den weiteren Daten zur Besitzfolge von Steinbach, insbesondere zu dessen Übergang auf die Familie v. Alnpeck, belegen Fischer/vStutterheim überzeugend, daß der 1485 heiratende Hans v. Bora auf Steinbach nicht Catherina v. Boras (D10) Vater gewesen sein kann. Die Übersicht in Genealogie 2005 S. 700 ist deshalb nur um die Angabe zu dessen mutmaßlichen Sterbejahr (vor 1533) zu ergänzen.
4. Zu den v. Bora auf Löben und Brandis im Amte Schweinitz
Nach bisherigem Kenntnisstand wurde Wilhelm v. Bora d. J. im Jahre 1487 mit Löben und Brandis belehnt,27 wobei eine Quellenangabe bisher fehlte. Diese Unsicherheit behebt die von Fischer/vStutterheim S. 263 Nr. 4 d mitgeteilte Urkunde von 1486, „Montag nach Andree“ (i. e. 04.12.1486).28 Auf die Interpretation dieser Belehnung hat die geringe Differenz beider Zeitangaben keinen Einfluß.
Abweichend von den Vermutungen Fischer/v. Stutterheims kommt aber die Linie Löben/Brandis für die Herkunft der Catherina v. Bora nicht in Betracht.29
5. Zu Catherina v. Boras Geschwistern
Als überzeugend muß man die Vermutung Fischer/v. Stutterheims ansehen, in dem Widmungstext Luthers an seinen Schwähervater Hans v. Bora sei die Ortsangabe „Moderwitz“ als Medewitzsch zu lesen.30 Da diese Widmung aber frühestens 1525 entstanden sein kann, als nach aller Vermutung Luthers mutmaßlicher Schwiegervater Jhan v. Bora (F2) nicht mehr lebte, muß sie sich auf Luthers Schwager Hans. v. Bora (D8) beziehen.
Nicht gänzlich einsichtig erscheint dagegen die graphische Darstellung zu den Geschwistern der Catherina v. Bora.31 Da diese jedoch nicht das Thema der hier angesprochenen Aufsätze sind, soll auf eine Erörterung dazu verzichtet werden.
6. Zusammenfassung
Unabhängig von Genealogie 2005 S. 673ff schließen auch Fischer/vStutterheim eine Herkunft der Catherina v. Bora aus den Linien Hirschfeld, Steinbach und Steinlausigk32 überzeugend aus. Sie untersuchen allerdings weder die Linie Sahla als solche noch die Frage, ob und welche Zusammenhänge zwischen den v. Bora auf Steinlausigk und denen auf Sahla bestehen könnten.
Insgesamt läßt sich somit auch unter Berücksichtigung der von Fischer/v. Stutterheim mitgeteilten Quellen nur feststellen, daß sich die Sahlaer Linie, der Catherina v. Bora mit hoher Wahrscheinlichkeit entstammt, bisher nicht über die 1438 mit Sahla belehnten Brüder Friedrich und Rambold v. Bora hinaus zurückführen läßt.
Darüber hinaus macht die auch von Fischer/v. Stutterheim aufgeworfene Frage, ob der erstmals 1482 als zu Lippendorf ansässig erwähnte Hans v. Bora wirklich als Vater der Catherina v. Bora (D10) und identisch mit dem 1505 urkundenden Jhan v. Bora (F2) angesehen werden kann,33 es wünschenswert, daß das zeitgleiche Erscheinen zweier voneinander unabhängiger Arbeiten zur Herkunft der Catherina v. Bora Anlaß zu weiteren Forschungen wird.
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Fischer/v. Stutterheim: Zur Herkunft der Katharina von Bora, Ehefrau Martin Luthers, in: AfF 2005 S. 242 – 271 (künftig: F/S). |
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heute Muldenstein Krs. Bitterfeld |
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vgl zur Bedeutung der Mitbelehnung ausführlich Hofmann. H. L.: Die Rittergüter des Königreiches Sachsen. Dresden 1901 S. 35ff. |
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3 km nw Burgkemnitz |
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Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden (HStA DD) Cop. 43 fol. 141 b (nach F/S 260 Nr. 1c) |
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Wüstung bei Burgkemnitz |
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Wüstung bei Burgkemnitz |
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HStA DD Loc 7997/2 S. 44 r. Auch hieraus ergibt sich, daß Nicolaus v. Bora nur Mitbelehnter war. |
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In den Urkunden von 1495 und 1501 sind die Vokabeln „“vetterlich guth“ und „Melchior von Bore, sein seliger vetter“ wohl im Sinne von „väterlich“ und „sein seliger Vater“ zu verstehen, nicht aber im Sinne von „Vetter = Cousin“. |
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HStA DD Cop. 58 fol. 162 a (nach F/S 261 Nr. 3 c) |
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Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar (HStA WE) Cop. B 6 fol. 129, HStA DD Cop. 59 fol. 171 (nach F/S 261 Nr. 4 c). |
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Römer, Max: Lusk, Steinlaussik, Muldenstein, in: Mitteilungen des Vereins für Heimatkunde der Kreise Bitterfeld und Delitzsch. 1937 S. 24, nach Reischel, Gustav: Wüstungskunde der Kreise Bitterfeld und Delitzsch. 1926. S. 321/322 |
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HStA WE Cop. B 8 fol. 137 v und 138 r (nach F/S 261 Nr. 8 c), gedruckt bei Obst, Emil: Muldenstein bei Bitterfeld und das ehemalige Kloster Stein-Lausigk. Bitterfeld 1895. S. 32. dort mit der Quellenangabe Cop. B 8 fol. 127 b. |
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HStA WE Cop. B 9 fol. 5 a (nach F/S S.262 Nr. 10 c) |
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HStA WE Cop. B 9 (nach F/S 262 Nr. 11 c). |
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HStA WE Cop. B 9 fol. 151 (nach F/S S.262 Nr. 12 c) |
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HStA DD Cop. 1289 fol. 27ff (nach F/S S.262 Nr. 13 c).
Der Frage, auf Grund welcher rechtlichen Gegebenheiten Hans v. Bora bereits 1495 die Hälfte des Boraischen Besitzes in Nauendorf und Buckau an Heinrich v. Ammendorf auf Pouch veräußern konnte (HStA DD Cop. 30 fol. 73 b, 74), soll hier nicht nachgegangen werden. |
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HStA WE Cop. B 8 fol 137 r (nach F/S S. 261 Nr. 9 c) |
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beispielsweise in dem Lippendorf deutlich näher gelegenen Georgen-Nonnenkloster der Zisterzienserinnen an der Südwest-Ecke von Leipzig (1547 zerstört; vgl. Schlesinger, Walter: Sachsen. Handbuch der historischen Stätten Deutschlands. Bd. 8. Stuttgart 1965 S. 181) |
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Auffällig ist, daß in diesem Zusammenhang ausdrücklich zwischen Hans v. Bora und Jhan v. Bora unterschieden wird. Eine allgemeine Gleichsetzung von „Hans“ und „Jhan“ als allein vom jeweiligen Umfeld abhängige Abkürzung für „Johann(es)“ erscheint deshalb bedenklich. Auch dies könnte letztlich der Frage neue Nahrung geben, ob sich die Lippendorfer Leibgedingeverschreibungen von 1482 (Hans) und 1505 (Jhan) auf dieselbe Person beziehen. Vgl. F/S S. 248. |
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Bisher ist die Namensform Jhan v. Bora nur aus den Urkunden von 1465 und 1505 bekannt geworden. |
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Ausgeschlossen kann wohl auch eine Identität des 1465 mitbelehnten Jhan v. Bora mit Hans (D4) v. Bora auf Hirschfeld sein, dem Jerusalempilger von 1461, zumal des letzteren Zugehörigkeit zur Familie v. Bora nicht gesichert erscheint. |
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Sie würde ein Motiv dafür vermuten lassen, warum Catherina v. Bora (D10) erstmals im Zusammenhang mit dem nahe Bitterfeld gelegenen Kloster Brehna erwähnt wird. |
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vgl aaO S. 261 Nr. 7 c |
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Landeshauptarchiv Magdeburg Abteilung Wernigerode (LHA WR) Rep A 35 XXVII Nr. 1 Lehnsakte für das Rittergut Schkortleben, auch F/S 263 Nr. 5 e |
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vgl F/S 263 Nr. 5 e |
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vgl Genealogie 2005 S. 683 nach Pallas in: Heimatbote. Beilage zum Schweinitzer Kreisblatt 1924 Nr. 11 |
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Die von F/S mitgeteilte Signatur Kop. B 7 Bl. 159 läßt vermuten, daß sie sich auf die Weimarer (nicht Dresdner) Kopialbücher bezieht. |
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vgl. Genealogie 2005 S 701 vs. AfF 2005 S. 251 |
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AfF 2005 S. 250. Gemeint ist das jetzige Lippendorf. Das benachbarte historische Lippendorf fiel der Industrialisierung zum Opfer. |
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AfF 2005 S. 249. Zumindest bei dem als Bruder behandelten Clemens (1549 – 1580) dürfte es sich um einen Neffen der Catherina v. Bora handeln. |
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vgl. auch Obst S. 31/32 |
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AfF 2005 S. 248, Genealogie 2005 S.696 Fn. 168 |
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